Einemann Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Baukonstruktion, Baukosten und Statik - Hamburg
Leistungsspektrum


Gutachten



Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (HK Hamburg) und für die Begutachtung der Kosten der Errichtung und Wiederherstellung von Gebäuden (HAK) erstelle ich Gutachten im Auftrag von:

• Eigentümern / Hausverwaltungen
• Mietern / Nutzern
• Architekten / Planern
• Handwerkern / Baufirmen
• Rechtsanwälten
• Gerichten
• Versicherungen und Schadensregulierer der Versicherungen

Art und Inhalt eines Gutachtens ergeben sich aus dem Verwendungszweck und werden im Einzelfall vom Auftraggeber festgelegt.

• Feststellung von Mangel- und Schadenssachverhalten an Gebäuden
• Ermittlung der Ursachen von Mängeln und Schäden
• Ermittlung der Baukosten und Bauzeiten für die Errichtung und Instandsetzung
von Gebäuden
• Aufzeigen der Verantwortlichkeit für die festgestellten Mängel und Schäden
aus technischer Sicht
• Art und Umfang der planerisch-konstruktiven Maßnahmen zur Nachbesserung
oder Sanierung
• Begutachtung der Kosten zur Nachbesserung oder Sanierung
• Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen

Die Gutachten umfassen Schäden an Gebäuden vom Dach bis zur Gründung des Gebäudes. Dazu gehören der Farbanstrich der Wände genauso wie die Kratzer an den Glasscheiben oder die Rissbildungen im Parkett.


Schiedsgutachten



Das Ziel eines Schiedsgutachtens ist es, Meinungsverschiedenheiten über den Inhalt, die Auslegung oder die Anpassung eines Bauvertrages oder auch Schäden oder Mängel durch einen unabhängigen, unparteiischen aber fachlich kompetenten Sachverständigen verbindlich klären zu lassen. Dabei sollen den Parteien der Gang zum Gericht und der damit verbundene Zeitaufwand eines Gerichtsprozesses erspart bleiben, wobei dies unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich ist.

Als Schiedsgutachter werde ich im Rahmen eines schriftlichen Auftragsverhältnisses für die Vertragsparteien zweifelhafte oder strittige Punkte, welche sich in Bezug auf die Baukosten, Baupreise, Baupreisbildung oder Schäden bzw. Mängel ergeben, klären. Dabei kann der zu begutachtende Gegenstand vom Grundsatz her alles das sein, was sich durch einen Sachverständigen beurteilen bzw. begutachten lässt und nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstößt.

Das Ergebnis des Schiedsgutachtens soll für beide Parteien verbindlich sein und nur bei grober Unbilligkeit oder grober Unrichtigkeit angefochten werden können.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich bereits vor Beginn der Baumaßnahme auf einen Schiedsgutachter zu einigen, der im Rahmen von möglichen Streitigkeiten während der Baumaßnahme dann kurzfristig tätig werden kann. Dadurch können Bauzeitverzögerungen oder lang anhaltende Streitigkeiten und die damit verbundenen Kosten zügig beigelegt werden.

Gern beantworte ich Ihnen hierzu weiterführende Fragen und nenne Ihnen Referenzen.


Beweissicherung



Insbesondere beim Bauen im Bestand bzw. beim innerstädtischen Bauen ist es erforderlich bzw. ratsam, den Zustand der Nachbarbebauung vor Beginn der Bauarbeiten im Rahmen eines Beweissicherungsgutachtens zu dokumentieren, um nach Beendigung der Baumaßnahme eine klare Abgrenzung zu eventuell durch die Baumaßnahme zu verantwortende Schäden zu haben. Die Beweissicherungsgutachten werden unter Rücksichtnahme auf die Persönlichkeitsrechte der jeweiligen Bewohner in Wort und Schrift dargelegt bzw. anhand von Bildern in einem schriftlichen Beweissicherungsprotokoll. Je nach Umfang der Baumaßnahme - und insbesondere bei Unterfangungen - sind Zwischenbegehungen für die Dokumentation der einzelnen Bauzustände und eventuell daraus resultierende Schäden sinnvoll und angebracht.

Im Rahmen einer Schlussbegehung werden ggf. neu entstandene Schäden dokumentiert und mit der Erstbegehung abgeglichen. Des Weiteren wird aufgrund des dokumentierten Schadensbildes eine Beurteilung über die Schadensursache abgegeben.

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